Steuererleichterungen
Was kann bei der Steuer alles angesetzte werden?
Fort- und Weiterbildungskosten können Sie als berufliche Ausgaben in Ihrer Steuererklärung angeben:
- Kurs- und Prüfungsgebühren etc.
- Reisekosten wie die Hin- und Rückfahrt zum Fortbildungsort oder zu einer Lern- und Arbeitsgemeinschaft
- Übernachtungskosten, beispielsweise im Hotel
- Für Essen und Trinken außer Haus können Sie pauschal Verpflegungskosten von der Steuer absetzen
- Arbeitsmittel wie Fachbücher oder Schreibmaterial
- Den heimischen Arbeitsplatz, wenn Sie die Fort- oder Weiterbildung daheim nach- oder vorbereiten müssen
Eine Höchstgrenze gibt es nicht.